Am Freitagabend einigten sich der Bundeswirtschafts- und der Bundesfinanzminister auf die Neustarthilfe, die endlich den Unternehmerlohn ermöglicht. Wenn auch die Höhe unter den Erwartungen und auch Bedürfnissen der meisten betroffenen Solo-Selbstständigen und kleinen Freiberufler-Einheiten bleibt, bedeutet er jedoch systematisch eine erste grundsätzliche Anerkennung eines „Unternehmerlohns“.
Zu den Modalitäten wie Antragstellung, Voraussetzungen, Umfang finden Sie hier eine Zusammenstellung. (pdf-download)
Die ausführliche Meldung finden Sie beim Bundesfinanzministerium.