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Aktuelles

Der Verband Freier Berufe in Hessen

wurde im Jahre 1949 als Arbeitsgemeinschaft von Kammern und Verbänden der hessischen Freiberufler gegründet. Er ist der Zusammenschluss von berufsständischen Kammern und Verbänden zur Wahrung und Förderung  der gemeinsamen Interessen der Freien Berufe in Hessen. Er vertritt die gemeinsamen Interessen gegenüber der Politik.

Der Verband verfolgt keine berufsgruppenspezifischen und keine parteipolitischen Ziele.

 

Was sind Freie Berufe?

Die Freien Berufe sind zumeist akademisch ausgebildete Dienstleister und bilden eine wichtige Säule des  sogenannten Mittelstandes.

Nach der vom Gesetzgeber in § 1 Abs. 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes übernommenen Begriffsdefinition erbringen Angehörige Freier Berufe aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig-ideelle Leistungen im Interesse ihrer Auftraggeber und Allgemeinheit ihre Berufsausübung unterliegt in der Regel spezifischen berufsrechtlichen Bindungen nach Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung oder des von der jeweiligen Berufsvertretung autonom gesetzten Rechts, welches die Professionalität, Qualität und das zum Auftraggeber bestehende Vertrauensverhältnis gewährleistet und fortentwickelt.

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 11.10.2001 die Freien Berufe wie folgt charakterisiert: Freie Berufe sind Tätigkeiten, die ausgesprochenen intellektuellen Charakter haben, eine Qualifikation verlangen und gewöhnlich einer genauen  und strengen berufsständischen Regelung unterliegen. Bei  der Ausübung einer solchen Tätigkeit hat das persönliche Element besondere Bedeutung, und diese Ausübung  setzt auf jeden Fall eine große Selbstständigkeit bei der Vornahme der beruflichen Handlung voraus.